Tarife
„Ein Zahnarztbesuch schmerzt zweimal. Das erste Mal bei der Behandlung und das zweite Mal, wenn die Rechnung kommt“.
Dieser Satz hat vielleicht ein Quäntchen Wahrheit. Wir sind jedoch bestrebt beide mal so schmerzfrei als möglich zu bleiben. Es entspricht aber der Tatsache, dass die geleistet Arbeit Kosten nach sich zieht. Diese Kosten berechnen sich ab dem 1.1.2018 nach dem revidierten Zahnarzttarif "Dentotar".
Nach längeren Verhandlungen der schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) mit den Versicherern wurde der revidierte Tarif unerwartet auf den 1.1.2018 in Kraft gesetzt. Die Versicherungen bestehen darauf, dass neu die Korrespondenz nur noch digital zu erfolgen hat.
Der revidierte Zahnarzttarif bildet die neuen Behandlungsmethoden und die aktuelle Kostenstruktur ab und ersetzt den seit 1994 gültigen Zahnarzttarif.
Der revidierte Tarif hat für Sie per se keine Kostensteigerung zur Folge. Einzelne Arbeiten werden teurer verrechnet, andere wiederum günstiger. Die Kosten für die Prophylaxe ( Dentalhygienikerin/Prophylaxeasstistentin)/,wurden den aktuellen Kostenstrukturen angepasst und fallen etwas höher aus.
Auffälligstes Merkmal sind die neuen Taxpunktnummern,und eine neue Position für den grösseren Hygienenaufwand.
Im alten Tarif wurde der Hygieneaufwand bei jeder Tätigkeit eingerechnet. So umfasste der Preis für eine Füllung auch einen Hygieneanteil. Wurden in einer Sitzung mehrere Füllungen gelegt, addierte sich dieser Hygieneanteil. Der neue Taxpunkt wird nur noch einmal pro Sitzung verrechnet.
Dies erscheint sehr viel transparenter.
Zudem wurden die vielen Auflagen und somit den höheren Kosten, welcher heute die Hygiene unterliegt, Rechnung getragen.
So wurde unser Hygienekonzept unter anderem so angepasst, dass jedes Instrument, welches bei Ihnen in den Mund kommt, mit einem speziellen, aufwändigen Prionenprogramm sterilisiert wird. Zusätzlich ist der ganze Hygieneprozess dokumentiert, sodass nachvollzogen werden kann, wie das Instrument, welches sich in Ihrem Mund befindet, sterilisiert wurde.
So gelten in unserer Praxis für den "Dentotar":
Versicherungen ( UVG/MV/IV) 1 Tp = Fr 1.00 (gültig ab 1.1.2018)
Erwachsene Privatpatienten 1 Tp = Fr 1.14 (gültig ab 1.10.2022)
Privatpatienten Kinder 1 Tp = Fr. 1.12 (gültig ab 1.10.2022)
alter Tarif
Versicherungen KVG 1 Tp = Fr 3.10 (gültig ab 1.1.1994)
Da die Krankenkassen den Dentotar nicht akzeptiert haben, werden KVG Leistungen nach wie vor nach dem alten Zahnarzttarif abgerechnet.
Es ist mir bewusst, dass die zahnärztlichen Behandlungen nicht günstig sind. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Praxisinfrastruktur und die entstehenden Lohn-/Lohnnebenkosten mit alle den gesetzlichen Auflagen immer mehr kosten.
Es ist mir ein grosses Anliegen, eine vernünftige, zahlbare, transparente Zahnmedizin zu betreiben.
Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen und hoffe, dass wir Sie noch lange kompetent und zu transparenten Konditionen betreuen dürfen.
Sollten Sie noch Fragen haben bin ich gerne bereit Ihnen Auskunft zu geben.